13.7. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Das Plangebiet östlich der Altstadt Schleswigs ist durch die ehemalige militärische Nutzung geprägt und im Sinne der Umweltproblematik aus heutiger Sicht durch eine starke Überbauung und einen hohen Versiegelungsgrad vorbelastet. Der Planungsansatz ist als Umnutzung und Neuorientierung der Liegenschaft zu verstehen. Die Planung dient der Aufwertung der Gebietsstrukturen und einer Vernetzung mit dem angrenzenden Stadtgebiet.
Die Ausformung der baulichen Festsetzungen ist dem jeweiligen Kapitel der Begründung zu entnehmen. Der Bebauungsplan Nr. 83 (B) - Südteil - versteht sich als Teil des Bebauungsplans Nr. 83 „Gebiet der ehemaligen Kaserne „Auf der Freiheit“ / Westteil“. Dieser sieht folgende Schwerpunkte vor:
- Wohnbau-, gemischte sowie Sonderbauflächen (Schulnutzung) um die Neuansiedlung von Bewohnern, Einrichtungen für Freizeit und Tourismus bzw. nicht störende Gewerbebetriebe und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen;
- äußere Erschließung über die Planstraßen A und B von West nach Ost eine interne Nord-Südverbindung durch die Planstraße C sowie Anliegerstraßen (D-H);
- Gestaltung des Plangebietes durch eine differenzierte Freiraumgestaltung zur Aufwertung der Erholungs- und Freizeitfunktion.
Aus planungsrechtlicher Sicht werden zusätzliche Überbauungen / Versiegelungen als Eingriffe gewertet. Eine Reihe von schutzgutbezogenen Auswirkungen lassen sich vermeiden und vermindern. Hier ist insbesondere die Begrenzung der Bauflächen auf das Notwendigste zu nennen. Innerhalb des Gebietes können durch entsprechende Maßnahmen Teile der Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert oder ausgeglichen werden. Beeinträchtigungen der abiotischen Funktionen der Schutzgüter und der mögliche Verlust von naturnahem Freiraum sind nicht oder nur teilweise verminderbar. Dazu gehören Auswirkungen auf die Bodenversiegelung, den Wasserhaushalt des Gebietes und damit auf das Lokalklima. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass im Rahmen der Realisierung der Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
- Als erheblicher Eingriff wird der Verlust an Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung gewertet (insgesamt maximal ca. 11,5 ha). Verbunden damit ist ein Verlust an Versickerungsmöglichkeiten und eine Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Der ausgleichspflichtige Eingriff (Verlust von max. 1.190 m² nicht versiegelter Flächen) kann im Plangebiet vollständig durch die Aufwertung von Bodenfunktionen ausgeglichen werden. Maßnahmen zur Minimierung werden im Rahmen der Textlichen Festsetzungen gegeben. Die Planung trägt darüber hinaus durch die Konversion einer militärischen Brachfläche im Stadtgebiet zum Abbau eines städtebaulichen Missstandes und insgesamt zu geringerem Flächenverbrauch und kurzen Wegen bei (Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gem. 1a Abs. 1 BauGB). Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist insgesamt nicht von nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds auszugehen. Die aufgezeigten Eingriffe sind damit als ausgeglichen anzusehen.
- Durch Überbauung ist mit einem Flächenverlust von ca.7,8 ha mittelwertigen Biotoptypen und ca. 0,6 ha hochwertigen Biotoptypen im Geltungsbereich zu rechnen. Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist insgesamt nicht von nachhaltigen Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften (Pflanzen und Tiere) auszugehen. Die aufgezeigten Eingriffe sind damit als vollständig ausgeglichen anzusehen.
- Es ist davon auszugehen, dass ein Neuverkehrsaufkommen insbesondere durch die Sondergebietsnutzungen Schule eine geringfügig erhöhte Lärmbelastung verursacht. Eine lärmrelevante Neuverkehrserzeugung ist jedoch erst durch die Erschließung des Gesamtgebietes der ehemaligen Kaserne zu erwarten. Der Verkehr wird sich zukünftig über drei Verkehrsanknüpfungspunkte verteilen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass für den Bereich des B-Planes Nr. 83 (B) - Südteil - im Rahmen der Realisierung der Planung und unter Berücksichtigung der Maßnahmen zum Ausgleich keine weiteren erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Durchführung aller Maßnahmen wird von einer Verbesserung sowohl der Wohn- und Erholungsbedingungen als auch des Landschaftsbildes ausgegangen. Der Untersuchungsraum erfüllt aufgrund der Lagegunst und der guten Anbindung an die Innenstadt Schleswigs die gesamtstädtische Zielvorstellung eines neuen Stadtquartiers mit einer Mischnutzung aus Wohnen, Bildung, Erholung und Freizeit.
Bestimmte Beeinträchtigungen, so z. B. die Auswirkungen durch Lärm, Abgase, Staub und Unruhe während der Bauphase, lassen sich nicht vermeiden. Diese Auswirkungen sind jedoch zeitlich befristet.