11. Abschluss
Das gleichberechtigte Nebeneinander von Wohnen und gewerblicher Nutzung soll vor allem das Stadtzentrum beleben und die Vielfalt dieser Bereiche sicherstellen.
Das gleichberechtigte Nebeneinander von Wohnen und gewerblicher Nutzung soll vor allem das Stadtzentrum beleben und die Vielfalt dieser Bereiche sicherstellen.
Die Verordnung ist der textliche Teil des Bebauungsplans.
Der Bebauungsplan für den Geltungsbereich östlich und westlich des Grandwegs zwischen Veilchenweg, Platanenallee und Lokstedter Steindamm, wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Veilchenweg - West- und Nordgrenzen des Flurstücks 2072 (Hans-Heinrich-Sievert-Kampfbahn) der Gemarkung Lokstedt - Grandweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4163 und 4172, Westgrenze des Flurstücks 1103 der Gemarkung Lokstedt - Platanenallee - Lokstedter Steindamm - Bezirksgrenze - über das Flurstück 4408 (Lokstedter Steindamm), Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 4172, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1112 über das Flurstück 4390 (Grandweg) der Gemarkung Lokstedt.