Planungsdokumente: Demoverfahren Auftaktworkshop 27.11.2024

Begründung

4.1.3. Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben

Für die Gemeinbedarfsfläche mit rund 24.840 m2 und für die Straßenerweiterung Kirchenheerweg mit rund 960 m2 sowie die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit 4.225 m2 werden bisher weitgehend unversiegelte Flächen mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, private Gartenflächen sowie Brachflächen beansprucht. Von dem Wohngebiet mit rund 12.920 m2 werden rund 7.160 m² auf teilweise bereits bebauten, teilweise aber auch unbebauten bzw. ehemals durch den Gartenbau geprägten Flächen beansprucht. Gegenüber dem Bestand ergibt sich für bauliche Anlagen ein planungsrechtlich möglicher Flächenverbrauch auf bislang weitgehend unbebauter Fläche von bis zu ca. 37.195 m².

4.1.4. Darstellung der fachgesetzlichen und fachplanerischen Ziele des Umweltschutzes

Die nachfolgende Tabelle stellt die in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind und die Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange berücksichtigt wurden, dar:

SchutzgutUmweltschutzziele aus Fachgesetzen/FachplanungenArt der Berücksichtigung
§ 1 Absatz 6 Nummer 3 Baugesetzbuch (BauGB): Die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, (...) sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung sind in der Bauleitplanung besonders zu berücksichtigen.Städtebauliches Konzept, Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche „Bildung, soziale Zwecke, Sport und Spiel“
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)Lärmgutachten: Festsetzung zum Lärmschutz (passive Maßnahmen)
18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) Lärmgutachten: Vertragliche Regelungen (zeitlich begrenzter Nutzungsausschluss)
Luft§ 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Bereiche mit emissionsträchtigen Nutzungen einerseits und solche mit immissionsempfindlichen Nutzungen andererseits sind möglichst räumlich zu trennen.Städtebauliches Konzept
Klima§ 1 Absatz 3 Nummer 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Luft und Klima sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu. § 1 Absatz 5 BauGB: Bauleitpläne sollen auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Landschaftsprogramm Hamburg: Kirchwerder Sammelgraben als Milieu GewässerlandschaftFestsetzungen zur Photovoltaik und zur Begrünung: Gehölzerhalt, Baum- und Heckenanpflanzungen, Dachbegrünung, nachrichtliche Übernahme Wasserfläche
Boden / Fläche§ 1 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG: Zur dauerhaften Sicherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen. § 1 Absatz 5 BNatSchG: (...) Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. § 1a Absatz 2 Satz 1 BauGB: Mit Grund und Boden ist sparsam und schonend umzugehen BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz)Begrenzung der Bodenversiegelung durch wasser- und luftdurchlässigen Aufbau von Gehwegen und Stellplätzen Begrenzung der Grundflächenzahlen, Ausschluss von Bebauung
Wasser§ 1 Absatz 3 Nummer 3 BNatSchG: (...) für den vorbeugenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen. Wasserrahmenrichtlinie WHG (Wasserhaushaltsgesetz) HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) Regenwasserinfrastrukturanpassung (RISA) Hamburg: Rückhaltung von OberflächenwasserBaugrundgutachten mit Beurteilung der Versickerungsfähigkeit, Entwässerungsgutachten mit offenem Oberflächenentwässerungskonzept, Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen, Garagen und ihren Zufahrten an einzelnen Sielgräben, Festsetzungen zur Dachbegrünung, Festsetzung von Uferrandstreifen bzw. gewässerbegleitenden Maßnahmenflächen
Pflanzen§ 3 Nummer 2 Landeswaldgesetz (LWaldG): Die Träger öffentlicher Vorhaben haben bei Planungen und Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme von Waldflächen vorsehen oder die in ihren Auswirkungen Waldflächen betreffen können, (...) die Funktionen des Waldes nach § 1 Nr. 1 des Bundeswaldgesetzes angemessen zu berücksichtigen. § 17 Absatz 1 Gesetz über die Umweltprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 3.2.2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg (HmbUVPG): Für die Funktionsminderung und dauerhafte Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart mit einer Größe von weniger als 0,5 ha ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. § 1 Absatz 6 Nummer 7a) BauGB: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind u.a. die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. § 44 Absatz 1 BNatSchG: Die Zugriffsverbote für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten sind zu beachten. Hamburgische Baumschutzverordnung Landschaftsprogramm einschließlich Arten- / Biotopschutz Fachbeitrag Biotopverbund: Offene Wohnbebauung mit artenreichen BiotopelementenFestlegung einer Neuwaldfläche nach LWaldG, Biotoptypenkartierung, Baumbestandserfassung- und Bewertung, Festsetzungen zum Baum-, Gehölz- und Heckenerhalt und zu Anpflanzgeboten, überwiegender Erhalt des Sielgrabensystems, Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen, Garagen und ihren Zufahrten an einzelnen Sielgräben, Festsetzung einer Fläche für die Wasserwirtschaft mit Integration eines Feldgehölzes und Teilfunktion einer Biotopverbundachse, Festsetzung externer Ausgleichsflächen
Tiere Bundesnaturschutzgesetz Fachkarte Arten- / Biotopschutz Fachbeitrag BiotopverbundFaunistische Untersuchungen und artenschutzrechtliche Prüfung, externe artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche; siehe i.Ü. Schutzgut „Pflanzen“
Landschaft und Stadtbild§ 1 Absatz 4 Nummer 1 BNatSchG: Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere Naturlandschaften und natürlich gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau-, und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. § 1 Absatz 5 BauGB: Die Bauleitpläne (...) sollen dazu beitragen, die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. § 1 Absatz 6 Nummer 4 BauGB: Die Erhaltung und Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile (...) ist in der Bauleitplanung besonders zu berücksichtigen. § 1 Absatz 6 Nummer 5 BauGB: Baugesetzbuch: Die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes ist in der Bauleitplanung besonders zu berücksichtigen. Landschaftsprogramm HamburgErhalt gliedernder Landschaftselemente, Festsetzungen zum Baum-, Gehölz- und Heckenerhalt und zu Anpflanzgeboten (Maßnahmenflächen) Festsetzungen zur baulichen Gestaltung

4.1.5. Fachgutachten und umweltrelevante Stellungnahmen

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

Gutachten/Untersuchung zum Lärm:

  • Verkehrslärm - Istzustand (Verkehrserhebung Juni 2012) und Prognose (Dezember 2016)
  • Schalltechnische Untersuchung (Juni 2019)
  • Ergänzende gutachterliche Stellungnahme zum Verkehrslärm aufgrund weiterer Wohneinheiten (Juli 2019)

Stellungnahmen zum Lärm:

  • Stellungnahme der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion zu einem Lärmschutzkonzept für die Sportplätze.
  • Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu Sportlärm.
  • Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur lärmtechnischen Untersuchung.
  • Stellungnahme des Sozialraummanagements zur Sporthallennutzung durch Vereine.
  • Stellungnahme von Schulbau Hamburg zu den Nutzungszeiten der Sporthallen.
  • Stellungnahme des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zum Verkehrslärm.

Schutzgut Klima

Stellungnahmen:

  • Stellungnahme der Behörde Stadtentwicklung und Umwelt jetzt Behörde für Umwelt und Energie zu den Auswirkungen der Dachbegrünung auf das Klima.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zum energetischen Standard der Neubauten sowie zur Energieversorgung.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zur Dachbegrünung.

Schutzgut Fläche

  • Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt jetzt Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu Verdichtungsansätzen für den geplanten Wohnungsbau.
  • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg zum Ausgleich für das Schutzgut Fläche.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie und Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu Kosten- und flächensparendem Bauen.
  • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg zum flächensparenden Bauen.

Schutzgut Boden

Stellungnahmen:

  • Stellungnahme des Fachamtes für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu Hinweisen zu Altlasten und gasbildende Weichschichten.
  • Stellungnahme der Behörde Stadtentwicklung und Umwelt jetzt Behörde für Umwelt und Energie Auswirkungen der Dachbegrünung auf die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz.
  • Stellungnahme der Behörde Stadtentwicklung und Umwelt jetzt Behörde für Umwelt und Energie zum naturschutzfachlichen Ausgleich im Plangebiet.
  • Stellungnahmen des Fachamtes Management des öffentlichen Raums, der Behörde Umwelt und Energie und der Landschaftsplanung Bergedorf zu den festgesetzten zulässigen Grundflächenzahlen.

Schutzgut Wasser

Stellungnahmen:

  • Stellungnahme des Fachamtes Management des öffentlichen Raums zur Dacheingrünung in Bezug auf den Regenwasserrückhalt.
  • Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt jetzt Behörde für Umwelt und Energie zu den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zum Abstand der Baulichkeiten von den Gewässern.
  • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg zur Breite der Gewässerrandstreifen.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zur Breite der Gewässerrandstreifen und zum nördlichen Grabenrand des Südlichen Kirchwerder Sammelgrabens.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zum Erhalt der Marschengräben
  • Stellungnahme der Landschaftsplanung Bergedorf zur Breite der Gewässerrandstreifen nördlich und südlich des Südlichen Kirchwerder Sammelgrabens.

Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich Artenschutz

Gutachten / Untersuchungen:

  • Faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Bebauungspläne Kirchwerder 33 und Kirchwerder 34 (April 2014)
  • Bestandsaufnahme und Bewertung des Baumbestands (März 2015)
  • Infoplan für Natur und Landschaft für die Bebauungspläne Kirchwerder 33 und Kirchwerder 34 (Mai 2015)
  • Faunistische Untersuchungen mit artenschutzfachlicher Prüfung für den Bebauungsplan Kirchwerder 33 und Kirchwerder 34 (Februar 2018)
  • Baumaufmaß (März 2018)
  • Biotopbestandsplan (August 2018)
  • Auszug Baumkataster zur Ermittlung der Standorte und Bewertung der Straßenbäume (Februar 2019)
  • Baumgutachterliche Stellungnahme zum Baumbestand im Nahbereich des Bauvorhabens (Februar 2019)
  • Naturschutzfachliche Eingriffs- / Ausgleichsbilanz (August 2019)
  • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Biotoptypenkartierung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (September 2019)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Behörde Stadtentwicklung und Umwelt jetzt Behörde für Umwelt und Energie zur Bedeutung des Grabenbereichs des Südlichen Kirchwerder Sammelgrabens für den Biotopverbund.
  • Stellungnahme der Behörde Stadtentwicklung und Umwelt jetzt Behörde für Umwelt und Energie zur Kollision der angedachten Erschließungsanlage auf dem Marschbahndamm mit dem Biotopverbund.
  • Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Waldersatz.
  • Stellungnahme der Landschaftsplanung Bergedorf zum Erhalt der Feldgehölze, zur Berücksichtigung der Brücken in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und zur ökologischen Bedeutung der oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen/Uferzonen für Tiere und Pflanzen.
  • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg zur Herstellung eines Laubmischwaldes, zum Ausgleich der Feldgehölze und zum Biotopverbund.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zum Erhalt und zur Stärkung des Bio-topverbundes.
  • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg zur geplanten Umsiedlung der Grasfrösche, Erdkröten und Teichmolche, zur insektenfreundlichen Beleuchtung, zur fehlenden Bestandsaufnahme der Insekten und zur Ausgleichsfläche für das Blaukehlchen
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zur Vergrämung bzw. Umsiedlung von Fischen.
  • Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur insektenfreundlichen Beleuchtung von Freiflächen/Sportanlagen.

Landschaft und Stadtbild:

Stellungnahmen:

  • Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Erhalt eines Landschaftskorridors zwischen den Ortsteilen Kirchwerder und Zollenspieker, zur Bedeutung des Südlichen Kirchwerder Sammelgrabens und zur Bewertung der historischen Kulturlandschaft.
  • Stellungnahmen der Behörde Umwelt und Energie zu den festgesetzten zulässigen Grundflächenzahlen.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zur Eingrünung der Omnibusanlage und Schule.
  • Stellungnahme der Landschaftsplanung Bergedorf zur Eingrünung der Stellplatzanlage und des Schulgrundstücks am östlich gelegenen Graben, zur Fassadenbegrünung und zum Eingriff in das Landschaftsbild.
  • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg zur Zersiedlung und ökologischen Entwertung von Landschaft.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zur Eingrünung des Marschbahndamms und zur Eingrünung der Schule.
  • Stellungnahme des Fachamtes Management des öffentlichen Raums zur Breite der östlichen Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zur Trennung der Buskehre vom Marschbahndamm durch Baumpflanzungen.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahme der Behörde Stadtentwicklung und Umwelt jetzt Behörde für Umwelt und Energie) zur Dacheingrünung in Bezug auf Kosteneinsparungen für die Unterhaltung von Dächern.
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zum Schutz der neuen Gebäude vor Eindringen von Niederschlagswasser.
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